Grüne: “Bundesrat füllt Sommerloch mit Ruf nach höheren Strafen”
Anlässlich der Beratungen im Bundesrat, neue Strafvorschriften für Hass-Kriminalität einzufordern, erklärten Jerzy Montag, rechtspolitischer Sprecher und Monika Lazar, Sprecherin für Strategien gegen Rechtsextremismus bei den Grünen:
“Nicht alles, was gut klingt, ist auch gut. Das gilt besonders für die Forderung des Bundesrates nach Strafzuschlägen für sog. Hass-Kriminalität. Unbestreitbar sind strenge Strafen nötig, um unbelehrbare rechte Schläger zu sanktionieren, die Behinderte, Ausländer, Schwule oder linke Punker angreifen, verletzen und manchmal sogar in den Tod treiben. Da sind in aller Regel Geld- oder Bewährungsstrafen fehl am Platz. Doch dazu braucht es keine neuen Strafverschärfungen. Ob eine Tat rassistisch, politisch oder homophob motiviert ist, wird nach geltendem Recht schon heute bei der Strafzumessung berücksichtigt. Die persönlichen Motive des Täters können also schon heute zu einer höheren Bestrafung führen. Die Forderung des Bundesrates ist nur ein populistischer Sommerlochfüller. Sie leistet keinen ernsthaften Beitrag zur dringend notwendigen Reform des materiellen Strafrechts. “
Da haben Lazar und Jerzy sicherlich recht – vor allem, wenn man sich gewisse Urteile gegen rechte Gewalttäter anschaut. Im Juni beispielsweise wurde in Thüringen ein 27 Jahre alter Mann zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte einen 48-jährigen Mann niedergeschlagen und auf ihn eingetreten hat. Das Opfer erlag zwei Tage später seinen schweren Kopfverletzungen.
“Vorhandene Instrumente ausreichend”
Die Initiative des Bundesrats geht auf einen Vorstoß aus Brandenburg und Sachsen-Anhalt zurück, die in den Statistiken der rechtsextremen Straftaten zumeist Spitzenpositionen einnehmen. Die Länder stellten im August 2007 Details ihrer Bundesratsinitiative zur härteren Bestrafung rechtsextremer Schläger vor. Demnach soll im Paragrafen 46 des Strafgesetzbuches politische oder rassistische Beweggründe festgeschrieben werden, die bei einer Gewalttat als strafverschärfend zu berücksichtigen sind. Damit solle erreicht werden, dass Gerichte nach Überfällen von Rechtsextremen häufiger Gefängnis- statt Bewährungsstrafen verhängen können.
In den anderen Bundesländern war der Vorstoß auf ein geteiltes Echo gestoßen. Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Hessen, Berlin, Rheinland-Pfalz und Thüringen lehnten den Vorstoß ab. Vorhandene Instrumente zur Strafverfolgung rechter Gewalttäter seien ausreichend, hieß es zur Begründung. Zudem dürfe mit den formalen Verschärfungen kein `Gesinnungsstrafrecht` geschaffen werden.
“Rasse” im Gesetzestext festgeschrieben
Die neue Vorschrift soll gelten, wenn “ein Beweggrund der Tat die politische Einstellung, Nationalität, Volkszugehörigkeit, Rasse, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung, Herkunft oder das äußere Erscheinungsbild, eine Behinderung oder die sexuelle Orientierung des Opfers ist”. Unschön fällt hier der Begriff “Rasse” auf. Denn “Rasse” fällt keinesfalls unter eine wertungs- und diskriminierungsfreie Ausdrucksweise. Rassismus schließt den Glauben mit ein, Menschen könnten wegen ihrer genetisch bedingten ethnischen Merkmale auch bestimmte Prädispositionen haben. Zur Bezeichnung verschiedener genetisch-ethnischer Hintergründe ohne genaue Beschreibung dient heute im Deutschen ausschließlich der Begriff “Hautfarbe”. Von Menschenrassen zu sprechen, ist wissenschaftlicher Unsinn. Leider wird immer wieder aus dem Englischen der Begriff “race” falsch mit Rasse übersetzt.
Ausstellung Opfer rechter Gewalt.
Siehe auch: Leitfaden für Journalisten.

Ich hab grade den Text des aktuellen Jugendschutzgesetzes überflogen und auch dort wird der Begriff “Rasse” benutzt (aus §18):
“Dazu zählen vor allem unsittliche, verrohend wirkende, zu Gewalttätigkeit, Verbrechen oder Rassenhass anreizende Medien.”
Das erweckt in mir den Eindruck, das die Existenz von Menschenrassen für unsere Gesetzesmacher ein selbstverständlicher Fakt ist, mit dem nur “in demokratischer Art” umgegangen werden muss; anstatt richtigerweise den Begriff “Rasse” im Zusammenhang mit Menschen als den unwissenschaftlichen Blödsinn zu betrachten der er ist.
Die Verwendung des Begriffs “Rasse” steht immer in Bezug zu denen die Rassenhass propagieren. Der § 18 des Jugendschutzgesetzes will damit keineswegs
die “Existenz von Menschenrassen” zum Ausdruck bringen.
Leider muss der Gesetzgeber auf diesen Begriff eingehen da auch die Rechtsradikalen mit dem “unwissenschaftlichen Blödsinn -”Rasse” ihre Menschenverachtung zum Ausdruck bringen.
Der § 131 StGB – Verherrlichung von Gewalt, Aufstachelung von Rassenhass – wird da deutlicher.
Das Gesetz: “Wer Schriften, die Gewalttätigkeiten gegen Menschen in grausamer oder sonst unmenschlicher Weise schildern und dadurch eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrücken oder die zum Rassenhass aufstacheln, verbreitet…”
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