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Anerkanntes Recherche-Projekt wird zum VS-Objekt

15. April 2009 01:53 73 mal abgerufen Kein Kommentar

Seit fast 20 Jahren dokumentiert ein Münchner Projekt Aktivitäten und Hintergründe der extremen Rechten. Dafür wurde es mit einer Reihe von zivilgesellschaftlichen Auszeichnungen geehrt. Neonazis machten den Verein im letzten Jahr zum Ziel einer Demonstration und forderten gar ein Verbot. Nun zieht das bayerische Innenministerium nach: Im jüngsten Verfassungsschutzbericht wird das Projekt als “linksextremistisch” gebrandmarkt. redok berichtet.

Antifaschistische Informations-, Dokumentations- und Archivstelle München e. V. (a.i.d.a.)

Siehe auch: Weiß-brauner Himmel über Bayern

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  • E.S. said:

    “Neonazis machten den Verein im letzten Jahr zum Ziel einer Demonstration und forderten gar ein Verbot. Nun zieht das bayerische Innenministerium nach …”

    Das bedient alle linken Klischees:

    Rechtsextremisten fordern etwas und die staatliche Organe – vermutlich wegen ihren reaktionären und postfaschistischen Vergangenheit – helfen ihnen dabei …

    So ein Unsinn!

    Dabei müßte man nur einmal nachdenken: Es wurden in mehreren Fällen rechtsextreme Organisationen vom Staat verboten, nachdem Linksextremisten ihr Verbot gefordert hatten. Würde man in diesem Fall davon reden, daß sich hier der Staat als Erfüllungsgehilfe von Linksaußen betätigt habe? Oder würde man unabhängig davon den Sachverhalt prüfen müssen, um zu einem Urteil zu kommen?

  • Dennis K. said:

    Toller Vergleich – klar rechtsextreme Vereine und ein mehrfach aus der Mitte der Gesellschaft ausgezeichnetes Recherche-Netzwerk. Na, wo liegt der Unterschied?

    Der Verfassungsschutz muss grundlegend geändert werden. Ich fordere dabei nicht – wie z.B. die LINKE in NRW – den VerfSch komplett abzuschaffen, sondern ihn zu hinterfragen und demokratisch zu kontrollieren – hier scheint mir viel eher das Problem zu liegen.

    Der VerfSch arbeitet mit seinen Definitionen zu unsauber. Auf der einen Seite genügt es ihm, wenn die Republikaner sich leicht mäßigen, um diese nicht mehr erwähnen zu müssen, auf der anderen Seite wird jede linke Aktion, die z.B. gegen staatliche Repression vorgeht (z.B. Rote Hilfe) als “linksextrem” verunglimpft – womit man den Nazis eine tolle moralische Begründung zum “Zeckendreschen” liefert. Danke, lieber Staat.

  • E.S. said:

    Man kann doch wegen der Erwähnung in der Verfassungsschutzbericht klagen, wenn man mit der Einstufung nicht einverstanden ist. Das haben manche auch bereits mit Erfolg getan.

    Wozu leben wir in einem Rechtsstaat mit unabhängigen Gerichten? Über den ungerechten Staat und den noch ungerechteren Verfassungsschutz jammern, ist dagegen allzu einfach.

    Und die “Rote Hilfe” ist kein Kuschelverein, sondern eine Organisation mit der Ideologie: “Wir unterstützen auch Gewalttäter, soweit es sich um Taten mit offensichtlich antikapitalistischem Hintergrund gegen das System handelt …” “Ideologische” Verfestigung im Knast inbegriffen. Das linksextreme Gegenstück zur HNG e.V.

  • WW said:

    E.S.
    Sie stellen sich das zu einfach vor. Der Verfassungsschutz muss nämlich seine Be- und Hinweise nicht transparent machen. Unter dem Argument “Quellenschutz” kann man immer behaupten, die Quellen für eine extremistische Einstufung nicht öffentlich zu machen. Der Kläger kann diese dann diese nicht entkräften oder überhaupt anzweifeln, geschweige denn dass diese Zeugen aussagen müssen. Und das Gericht kann dann keine Entlastungsbeweise aufnehmen. Damit bleibt die angeblich extremistische Einstufung bestehen.
    Damit gilt auch das Prinzip, dass jeder so lange als schuldig gilt, bis seine Unschuld bewiesen ist. Nur dieser Beweis ist in der Praxis eben nicht führbar.
    In der Tat hat man den Eindruck, dass Organisationen sehr leicht als linksextremistisch eingeordnet werden, wenn sie sich gegen Nazis wenden.

  • E.S. said:

    @ww

    Das solch ein solches Vorgehen und solche Klagen nicht einfach sind, habe ich nicht behauptet und würde ich auch nie behaupten. Ich weiß, daß es sehr schwer ist. Man braucht viel Kraft, Durchhaltevermögen, sehr gute Argumente und eine gute Strategie und am Ende auch noch ein klein bißchen Glück, denn wie heißt es so schön: Vor Gericht ist man wie auf hoher See … Aber deswegen verzagen, resignieren und schimpfen – wenn man wirklich felsenfest überzeugt ist, daß der Verfassungsschutz im Unrecht ist.

    Das andere, was Sie schreiben, ist eine politische Einschätzung. Darüber könnte man wahrscheinlich ewig diskutieren, ich lasse es daher an dieser Stelle.