Neonazi-Aufmarsch in Hannover bleibt verboten
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die von Rechtsextremen eingelegte Verfassungsbeschwerde gegen das Verbot der Neonazi-Demo am 1. Mai in Hannover nicht zur Entscheidung angenommen. Mit dieser heute getroffenen Entscheidung bleibt die für morgen geplante Veranstaltung der rechtsextremen Szene in der niedersächsischen Landeshauptstadt verboten.
Von Kai Budler für NPD-BLOG.INFO
Hannovers Polizeipräsident Uwe Binias hatte die aus dem Umfeld der “Kameradschaft 73 Celle” angemeldete Demonstration bereits im März verboten, das Verwaltungsgericht in Hannover und das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hatten das Verbot bestätigt. Daraufhin hatten die Rechtsextremen Verfassungsbeschwerde bei BVerfG eingereicht.
Zu der Veranstaltung waren über 1.000 Teilnehmer aus dem rechtsextremen Spektrum erwartet worden. Mit Blick auf die rechtsextreme 1. Mai Demonstration hatten die Gerichte argumentiert, bei dem Aufmarsch bestünden erhebliche Gefahren für Menschen und Sachen.
Siehe auch: 1. Mai nazifrei? Es liegt an Dir!

Es ist anzunehmen, dass einige Nazis nach Siegen ausweichen:
http://www.bnr.de/content/braune-aufmaersche-in-mehreren-staedten
Zum ersten Mal betrachten die Gerichte die Rechte als “Chaoten”, welche die öffentliche Ordnung beeinträchtigen können, während die Linken für friedlich gehalten werden.
[...] welche in Hannover stattfinden sollte, wurde heute vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe untersagt. Somit können die Nazis vor der Versammlung keine weiteren Rechtsmittel einlegen. Aus diesem Grund [...]
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