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Besser eine Kameradschaft gründen als Nazis blockieren

17. Januar 2013 18:36 8.547 mal abgerufen 17 Kommentare

In Sachsen ist es – gemessen an den Urteilen – offenkundig besser, eine neonazistische kriminelle Vereinigung zu gründen, als Neonazis zu blockieren.

Ein Kommentar von Katharina König

Zwei Gerichtsverfahren fanden am gestrigen Mittwoch in Dresden statt. Eines am Amtsgericht, ein weiteres am Landgericht. Während am Amtsgericht Dresden ein 36-jähriger Antifaschist aufgrund der Proteste gegen einen der größten Neonazi-Aufmärsche im Jahr

Bei der "Kameradschaft Sturm 34" beschlagnahmtes Material

Bei der “Kameradschaft Sturm 34″ beschlagnahmtes Material

2011 in Dresden zu einem Jahr und zehn Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt wurde, bestätigte das Landgericht Dresden eine Verurteilung von fünf Rädelsführern der verbotenen Neonazi-Gruppierung Sturm 34 wegen schwerer Körperverletzung, Sachbeschädigung und Bildung einer kriminellen Vereinigung zu Bewährungs- und Geldstrafen.Der 36-jährige Berliner soll am 19. Februar 2011 per Megafon das Durchfließen einer Polizeikette koordiniert beziehungsweise dazu aufgefordert haben, was schließlich zu Verletzungen bei Polizeibeamten geführt habe. Richter Hans Hlavka verurteilte, obwohl weder Zeugen noch ein Polizeivideo den Angeklagten zweifelsfrei und eindeutig identifizieren konnten. Das Urteil wegen Körperverletzung, Beleidigung und besonders schwerem Landfriedensbruch zu einer Haftstrafe von 1 Jahr und 10 Monaten – ohne Bewährung – stellt einen neuen Höhepunkt sächsischen Justizverständnisses dar.

In Sachsen ist es – gemessen an den Urteilen – offenkundig besser, eine neonazistische kriminelle Vereinigung zu gründen, als Neonazis zu blockieren.

Anlass und Ursache des Urteils waren die erfolgreichen Proteste gegen einen der größten Neonazi-Aufmärsche in Deutschland im Februar 2011 in Dresden. Die dem Verurteilten unterstellte Tat: das Tragen eines Megafons und die Beurteilung des Richters, dass mit diesem die Proteste koordiniert worden wären. Dabei war für den Richter eine unmittelbare Tatbeteiligung des Angeklagten nicht ausschlaggebend, sondern er begründete das Urteil unter anderem mit den Aussagen: “Was andere getan haben, müssen Sie sich mit anrechnen lassen” sowie “Irgendwann hat die Bevölkerung in Dresden es mal satt.”

Welch Anmaßung, sich zum Sprachrohr einer vermeintlichen Mehrheitsbevölkerung und deren Meinung zu erheben und damit begründet abschreckende Urteile zu fällen. Welch Gefahr, Menschen, die sich gegen Neonazis auflehnen, in ihrem weiteren Engagement mit solch Urteilen zu bedrohen.

Besonders absurd erscheint die Tatsache, dass der Richter dem Angeklagten in seiner Urteilsbegründung vorwarf, sich nicht selbst zur

Neonazis in Dresden (Foto: Rechere-ost.com)

Neonazis in Dresden (Foto: Rechere-ost.com)

Sache geäußert zu haben. Welch krudes Rechtsverständnis eines auf Lebenszeit berufenen Richters, der damit eines der Grundrechte von Beschuldigten – sich von Anwälten vertreten zu lassen – negativ auslegt und gar in seine Urteilsfindung einbezieht. Viele Zweifel hinterlässt dieser Prozess: Wie kann jemand verurteilt werden, der nicht zweifelsfrei und eindeutig identifiziert wurde? Wie kann jemand für Taten, die er selber nicht begangen hat, zur Verantwortung gezogen werden?

Das Vorgehen der sächsischen Sicherheitsbehörden, im Vorfeld antifaschistischer Proteste in Dresden engagierte Menschen einzuschüchtern, ist nicht neu, sondern hat leider Routine. Bereits in den letzten Jahren versuchten sächsische Justiz und Polizei vehement die Proteste zu sabotieren. Mobilisierungsplakate wurden beschlagnahmt, Hausdurchsuchungen durchgeführt, die Website des Bündnisses abgeschaltet, Telefonanschlüsse überwacht und zahlreiche Busse von Antifaschisten kilometerweit vor der Stadt aufgehalten.

Das jetzige Urteil zielt nicht nur auf die Abschreckung couragierter Nazigegner, die in diesem Jahr erneut den Naziaufmarsch blockieren wollen, sondern kann auch als Signal für noch bevorstehende Prozesse in Dresden verstanden werden. Der Prozess gegen Stadtjugendpfarrer Lothar König, der ebenfalls wegen schweren aufwieglerischen Landfriedensbruchs angeklagt ist, soll im März beginnen. Das zu erwartende Urteil hat seit gestern klare Konturen bekommen.

Das gesellschaftspolitische Signal, welches nicht nur mit dem gestrigen Urteil gesendet wurde, ist gefährlich: Engagement gegen Neonazis, welches sich abseits von Demokratiemeilen und Menschenketten abspielt, wird verurteilt. Neben der Hoffnung auf einen Freispruch in der nächsten Instanz bleibt der Wunsch nach Solidarität für diejenigen, die aufgrund ihres Engagements nun verurteilt werden. Und zuletzt: Der Bundesverfassungsgericht befindet sich glücklicherweise nicht in Sachsen.

Katharina König ist Landtagsabgeordnete der Linkspartei in Thüringen. Auf ihrer Webseite Haskala sind viele nützliche Informationen zum NSU und zur Neonazi-Szene zu finden.

Siehe auch: Sturm 34 nun doch eine kriminelle VereinigungExtremes SachsenPlastikkot und Handygate

17 Kommentare »

  • Besser eine Kameradschaft gründen als Nazis blockieren « dokumentationsarchiv said:

    [...] via publikative: Besser eine Kameradschaft gründen als Nazis blockieren [...]

  • Lotta Fee said:

    Das nennt man dann wohl politische Justiz!

  • Xander said:

    Wow, fast 2 Jahre Gefängnis – das Urteil ist purer Hohn…
    Konnte der Angeklagte da nicht in Revision gehen?
    Ich meine, Rechtstaat und so…
    Wow…

  • Der Ruhrpilot | Ruhrbarone said:

    [...] Umland: Besser eine Kameradschaft gründen als Nazis blockieren…Publikative [...]

  • Besser eine Kameradschaft gründen als Nazis blockieren « INFOPORTAL said:

    [...] Quelle und weiter: Publikative [...]

  • » Link(s) der Woche #131 - Kategraphy said:

    [...] Sonst? Skandalurteil in Dresden. Das Amtsgericht hat eine Antifaschisten zu knapp 2 Jahren ohne (!) Bewährung verurteilt – weil er angeblich dazu aufgerufen hat eine Polizeisperre zu durchbrechen. Auf den üblichen wackeligen Polizeivideos ist er nicht identifizierbar. Aber hey …….. *kotz. Publikative hat das ganze schön zusammengefasst. [...]

  • Hans Müller said:

    Einfach in die höhere Instanz gehen.

    Dieses Urteil kann und wird keinen Bestand haben. Die Richter in höheren Instanzen lachen sich über diese “Beweisführung” ja kaputt.

  • Besser eine Kameradschaft gründen als Nazis blockieren « RASH Leipzig said:

    [...] Zwei Gerichtsverfahren fanden am gestrigen Mittwoch in Dresden statt. Eines am Amtsgericht, ein weiteres am Landgericht. Während am Amtsgericht Dresden ein 36-jähriger Antifaschist aufgrund der Proteste gegen einen der größten Neonazi-Aufmärsche im Jahr2011 in Dresden zu einem Jahr und zehn Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt wurde, bestätigte das Landgericht Dresden eine Verurteilung von fünf Rädelsführern der verbotenen Neonazi-Gruppierung Sturm 34 wegen schwerer Körperverletzung, Sachbeschädigung und Bildung einer kriminellen Vereinigung zu Bewährungs- und Geldstrafen.Der 36-jährige Berliner soll am 19. Februar 2011 per Megafon das Durchfließen einer Polizeikette koordiniert beziehungsweise dazu aufgefordert haben, was schließlich zu Verletzungen bei Polizeibeamten geführt habe. Richter Hans Hlavka verurteilte, obwohl weder Zeugen noch ein Polizeivideo den Angeklagten zweifelsfrei und eindeutig identifizieren konnten. Das Urteil wegen Körperverletzung, Beleidigung und besonders schwerem Landfriedensbruch zu einer Haftstrafe von 1 Jahr und 10 Monaten – ohne Bewährung – stellt einen neuen Höhepunkt sächsischen Justizverständnisses dar. Weiterlesen [...]

  • leser said:

    sagt mal und wie geht ihr mit rechtsextremismus-relativierern um? ganz schön anstrengend, solche leute.

    heute ein “malvar”.

    kennt ihr den auch?

    http://tinyurl.com/afmqbdz

  • Besser eine Kameradschaft gründen als Nazis blockieren « Ultras Concordia said:

    [...] Quelle und weiter: Publikative [...]

  • MaterialismusAlter said:

    In letzter Zeit habe ich das Gefühl, dass die Rechtsprechung bei politischen Straftaten vollkommen aus dem Ruder läuft.
    Ein geworfener Stein auf einen von Kopf bis Fuß gepanzerten Polizisten ist heutzutage versuchter Totschlag. Das abspielen des Slimeklassikers “Wir wollen keine, Bullenschweine” in Gegenwart von Beamten ist Beleidigung. Und Landfriedensbruch begeht man mitlerweile eigentlich schon durch die bloße Anwesenheit auf einer Demo, bei der es zu Konflikten mit der Polizei kommt.

    Ich weiß nicht, woher das kommt, aber vielleicht macht sich ein engagierter Publikative-Journalist ja mal dran. Auf tagesschau.de werden wir es auf jeden Fall nie lesen.

  • Besser eine Kameradschaft gründen als Nazis blockieren said:

    [...] zum vollständigen Artikel: [...]

  • Jonathan said:

    @leser: gott, hast du eine ätzende art zu “diskutieren”. ich stimme diesem malvar nicht zu, aber ein bisschen mehr respekt würd dir schon gut zu gesichte stehen.

  • Publikative.org » Blog Archive » Sächsische Demokratie: 22 Monate Gefängnis sind nicht genug! said:

    [...] Publikative.org bereits berichtet hatte, soll der 36-jährige Berliner am 19. Februar 2011 per Megafon das [...]

  • Publikative.org » Blog Archive » Dresden 2013 – “Kommt nach vorn!” said:

    [...] auch: Der “Kampf um die Straße” – eine Analyse, Besser eine Kameradschaft gründen als Nazis blockieren, Sachsen: 22 Monate Gefängnis sind nicht genug!, Bildergalerie: “Trauermarsch” für`n [...]

  • Publikative.org » Blog Archive » Die Sächsische Demokratie said:

    [...] 2013 – “Kommt nach vorn!”, Akademisches Karussell: Wer schützt die Demokratie?, Besser eine Kameradschaft gründen als Nazis blockieren, Extremes Sachsen, Plastikkot und Handygate , Sturm 34 nun doch eine kriminelle Vereinigung, [...]