Sachsen: 22 Monate Gefängnis sind nicht genug!
Der Angeklagte wurde nicht eindeutig identifiziert, ist ein Familienvater und hat einen festen Job. Das Amtsgericht Dresden verurteilte einen 36-Jährigen dennoch zu 22 Monaten Gefängnis – ohne Bewährung. Doch es kommt noch besser: Der Staatsanwaltschaft reicht das noch nicht.
Wie Publikative.org bereits berichtet hatte, soll der 36-jährige Berliner am 19. Februar 2011 per Megafon das Durchfließen einer Polizeikette koordiniert beziehungsweise dazu aufgefordert haben, was schließlich zu Verletzungen bei Polizeibeamten geführt habe, so die Anklage. Richter Hans Hlavka verurteilte den Familienvater, obwohl weder Zeugen noch ein Polizeivideo den Angeklagten zweifelsfrei und eindeutig identifizieren konnten. Das Urteil wegen Körperverletzung, Beleidigung und besonders schwerem Landfriedensbruch zu einer Haftstrafe von einem Jahr und zehn Monaten – ohne Bewährung – stellte einen neuen Höhepunkt sächsischen Justizverständnisses dar. Vor allem, da für den Richter eine unmittelbare Tatbeteiligung des Angeklagten gar nicht ausschlaggebend war, sondern er begründete das Urteil unter anderem mit den Aussagen: “Was andere getan haben, müssen Sie sich mit anrechnen lassen” sowie: “Irgendwann hat die Bevölkerung in Dresden es mal satt.”
Besonders absurd war auch die Tatsache, dass der Richter dem Angeklagten in seiner Urteilsbegründung vorwarf, sich nicht selbst zur Sache geäußert zu haben und damit eines der Grundrechte von Beschuldigten – sich von Anwälten vertreten zu lassen – negativ auslegte und gar in seine Urteilsfindung einbezog.
Nun berichtet “Radio Dresden“, dass sowohl Verteidigung als auch Staatsanwaltschaft in Berufung gegen das Urteil gehen wollen. Der Staatsanwaltschaft sind demnach 22 Monate Haft noch nicht genug. Die Verteidigung argumentiert hingegen, der Mann sei gar nicht eindeutig identifiziert worden.
Siehe auch: Besser eine Kameradschaft gründen als Nazis blockieren, Extremes Sachsen, Plastikkot und Handygate



Gibt’s da auch ein Aktenzeichen, sodass man – soweit digitalisiert – das Urteil mal lesen könnte?
[...] auch: Sachsen: 22 Monate Gefängnis sind nicht genug! Der Angeklagte wurde nicht eindeutig identifiziert, ist ein Familienvater und hat einen festen Job. [...]
Ich hätte einen anderen Richter aufgrund von Befangenheit (http://de.wikipedia.org/wiki/Befangenheit) verlangt…
Stimmt das wirklich?
Habe keine Links gefunden…
Wenn das alles so tatsächlich stimmt, dann solltet ihr das besser belgen können. Sonst wirkt der Beitrag wie Propaganda gegen den Rechtsstaat.
das ist unser Rechtssystem…..herzlichen glueckwunsch ey….*kopfschüttel*
@Gast: Let me google that for you
http://lmgtfy.com/?q=dresden+berufung+36-j%C3%A4hriger
Grüße von der Propaganda-Front,
Ihr Partner Publikative.
Ich gehe doch sehr stark und sehr hoffend davon aus, dass das Urteil in den nächsten Instanzen mindestens deutlich abgeschwächt wenn nicht gänzlich aufgehoben wird. In der jetzigen Form ist es ja noch nicht mal diskussionswürdig.
[...] publikative.org [...]
Also erstens ist die Beweiswürdigung mal Sache des Richters und nichts vollständig objektives. Ob also etwas “zweifelsfrei und eindeutig” ist, entscheidet eben der Richter. Die Maßstäbe, die hier offenbar angelegt werden, werden in der Realität fast nie erreicht und ich bin mir sicher, dass damit auch alle gut leben können, wenn es sagen wir mal, das andere Ende des politischen Spektrums betrifft.
Zweitens sollte man mal den 125 StGB lesen, um die Zitate ins richtige Licht zu rücken:
“Wer sich an
1. Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder Sachen oder
2. Bedrohungen von Menschen mit einer Gewalttätigkeit,
die aus einer Menschenmenge in einer die öffentliche Sicherheit gefährdenden Weise mit vereinten Kräften begangen werden, als Täter oder Teilnehmer beteiligt oder wer auf die Menschenmenge einwirkt, um ihre Bereitschaft zu solchen Handlungen zu fördern, wird … bestraft …”
Man muss also gerade nicht selbst Gewalttätigkeiten begehen, es reicht ein Einwirken auf eine Menschenmenge, die dies tut. Dieses Einwirken muss nicht mal erfolgreich sein, sondern nur vom Täter dazu gedacht, ihre Gewaltbereitschaft zu fördern. Von daher ist das Zitat völlig i.O. und passt zum geprüften Tatbestand.
Zum Rest kann ich nichts sagen, aber nach diesen beiden Punkten fällt es mir schwer, dem Autor hier auch nur ein Wort zu glauben. Wer Meinung und Sachverhaltsdarstellung nicht unterscheiden kann, hat sowieso einiges nicht verstanden und ist mir suspekt.
[...] um die Straße” – eine Analyse, Besser eine Kameradschaft gründen als Nazis blockieren, Sachsen: 22 Monate Gefängnis sind nicht genug!, Bildergalerie: “Trauermarsch” für`n Arsch, Trauern um den verlorenen [...]
[...] So wurden Razzien in mehreren Bundesländern durchgeführt, unter anderem in Sachsen selbst, aber auch in Berlin und Thüringen. In Jena durchsuchten sächsische Polizisten die Räume eines Jugendpfarrers, dem zunächst nach Paragraph 129 vorgeworfen wurde, eine kriminelle Vereinigung gegründet zu haben. Bei dem Einsatz gegen Lothar König im August 2011 in Jena machten die Einsatzkräfte keinen Halt vor den besonderen Aufgaben des Pfarrers, trotz drohender Verletzung des Seelsorgegeheimnisses drangen 34 Polizisten auf Initiative der Dresdner Staatsanwaltschaft unter anderem in seine Dienstwohnung ein. Ein 36-jähriger Familienvater, bislang nicht vorbestraft, wurde wegen der Teilnahme an den Protesten im Jahr 2011 zu 22 Monaten Haft verurteilt – ohne Bewährung. [...]
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